KHZG

medicware Software ist förderbar nach § 19 KHSFV Absatz 1 Satz 1 Nr. 4.

Kriterien der Förderfähigkeit

  Elektronische Aufnahme klinischer Patientendaten in strukturierter Form
  Visuell übersichtliche Darstellung klinischer Patientendaten in strukturierter Form
  Ausgabe von Empfehlungen und Hinweisen auf Basis klinischer Patientendaten in Verknüpfung mit systemeigenen Datenbanken
  Ausgabe von Erinnerungs- und Warnsignalfunktionen auf Basis klinischer Patientendaten in Verknüpfung mit weiteren Daten/Systemen
  Einsatz standardisierter Mechanismen zur Gewährleistung der Datenvalidität und deren Integrität
  Angebot einer Entscheidungsunterstützung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Krankenhauses
  Gerichtsfeste und nachvollziehbare Dokumentation des Entscheidungsprozesses
  Plausibilitätsprüfung/Evaluation und Feedback durch das Fachpersonal
  Dokumentation der Nichtbeachtung der KI- oder Systemempfehlung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  Erreichbarkeit aller relevanten Informationen elektronisch und direkt über das Krankenhausinformationssystem bzw. klinische Arbeitsplatzsystem
  Optimierung klinischer Prozesse

Ab 2025 verlieren Krankenhäuser ohne ausreichende digitale Infrastruktur bis zu 2% des Rechnungsbetrags für jeden voll- und teilstationären Fall.
Die Fördermittelrichtlinie und die Anträge finden Sie hier