KHZG
medicware Software ist förderbar nach § 19 KHSFV Absatz 1 Satz 1 Nr. 4.
Kriterien der Förderfähigkeit
Elektronische Aufnahme klinischer Patientendaten in strukturierter Form
Visuell übersichtliche Darstellung klinischer Patientendaten in strukturierter Form
Ausgabe von Empfehlungen und Hinweisen auf Basis klinischer Patientendaten in Verknüpfung mit systemeigenen Datenbanken
Ausgabe von Erinnerungs- und Warnsignalfunktionen auf Basis klinischer Patientendaten in Verknüpfung mit weiteren Daten/Systemen
Einsatz standardisierter Mechanismen zur Gewährleistung der Datenvalidität und deren Integrität
Angebot einer Entscheidungsunterstützung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Krankenhauses
Gerichtsfeste und nachvollziehbare Dokumentation des Entscheidungsprozesses
Plausibilitätsprüfung/Evaluation und Feedback durch das Fachpersonal
Dokumentation der Nichtbeachtung der KI- oder Systemempfehlung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Erreichbarkeit aller relevanten Informationen elektronisch und direkt über das Krankenhausinformationssystem bzw. klinische Arbeitsplatzsystem
Optimierung klinischer Prozesse
Ab 2025 verlieren Krankenhäuser ohne ausreichende digitale Infrastruktur bis zu 2% des Rechnungsbetrags für jeden voll- und teilstationären Fall.
Die Fördermittelrichtlinie und die Anträge finden Sie hier